Wichtige Informationen über die VVE GmbH

Aufgrund gesetzlicher Regelung gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geben wir Ihnen die folgenden Informationen:

Fragen und Antworten

VVE Versicherungs-Service GmbH, Arndtstraße 26, 44787 Bochum – nachfolgend VVE – ist als Versicherungs­makler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig. Die VVE hat ihr Gewerbe beim Registergericht Bochum unter HRB 12190 angemeldet.

Die VVE ist im Vermittlerregister unter der Nr. D-LK4B-HS60W-78 bei der IHK Mitt­le­res Ruhr­ge­biet eingetragen. Informa­tionen können unter www.vermittlerregister.info eingesehen werden.

VVE besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung an Stimmrechten oder am Kapital von Versicherungs­unter­neh­men. Der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunter­neh­men Allgemein (HDNA) VVaG ist zu 100 % an der VVE beteiligt.

Die VVE vermittelt Versicherungsschutz in Ergänzung zu den Versicherungsleistungen der Haft­pflicht­gemein­schaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) und Haftpflicht­gemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG.

Hierbei setzt die VVE den Schwerpunkt im Bereich der betrieblichen Versicherungen von Verkehrs- und Versor­gungs­unternehmen, städtischer Gesellschaften sowie Industrie und Gewerbe.

Die VVE arbeitet mit namhaften am deutschen Markt tätigen Versicherern zusammen und steht mit diesen in dauerndem Kontakt. Die Auswahl der Versicherer wird auf regelmäßig durch­geführte objektive und aus­­gewogene Markt­untersuchungen sowie branchenspezifischen Erfahrungs­werte gestützt. Dabei wird nicht nur den Preis der Versicherung, sondern auch die Qualität der Versicherungsbedin­gun­gen und die Leis­tungs­qualität der Versicherer wie z. B. eine reibungslose Zusammen­arbeit bei Vertrags- und Schaden­ange­le­genheiten berück­sich­tigt.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der VVE nehmen regelmäßig an Weiterbildungen, Seminaren und/oder Informationsveranstaltungen der Versicherungswirtschaft im mindestens vom Gesetzgeber geforderten Umfang teil.

Die von VVE auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen sind mit der seitens der Versicherer üblicherweise gezahlten Maklercourtage abgegolten.

Falls Sie mit der Durchführung einer Dienstleistung der VVE GmbH nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in Form einer Beschwerde an uns zu wenden.

Die Einreichung einer Beschwerde ist formlos (z. B. schriftlich, mündlich, persönlich oder durch einen Vertreter) möglich.

Wir benötigen für die schnelle Bearbeitung Ihrer Beschwerde Ihren Namen inkl. Kontaktdaten bzw. ergänzende Vertragsnummern. Sollte es hierzu bereits einen Vorgang bei der VVE GmbH geben, bitten wir um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Wir bitten Sie, für die Einreichung Ihrer Beschwerde folgende Kontaktdaten zu nutzen:

VVE Versicherungs-Service GmbH
Beschwerdemanagement
Arndtstr. 26
44787 Bochum
beschwerde@vve.de 

 

Da die Bearbeitung der Beschwerde bei der VVE GmbH zeitnah erfolgt, bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich grundsätzlich nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Bearbeitungsdauer nicht pauschal benennen können – diese ist stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Sofern eine Beantwortung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein sollte, unterrichten wir Sie selbstverständlich fortlaufend über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde.

Sobald wir Ihre Beschwerde geprüft haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Sollte nach unserer Überprüfung Ihr Anliegen begründet sein, werden wir diesem gerne nachkommen. Falls wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig abhelfen können, werden wir Ihnen unsere Gründe hierzu eingehend erläutern.

Darüber hinaus steht Ihnen bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versiche­rungs­vertrags die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gegen den Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung (VomVO) ein­zuleiten:

  • Als Schlichtungsstelle im Sinne von § 214 Abs. 1 Nr. 2 VVG und vom Bundesministerium der Justiz anerkannt und eingesetzt ist der Versicherungsombudsmann e. V.
  • Die Ombudsleute nach Absatz 1 sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
  • Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombuds­leute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebühre­nordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden.
  • Die Ombudsleute sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.
  • Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin – www.versicherungsombudsmann.de

 

Ausgabe Dezember 2017

Unser Journal

Ausgabe Dezember 2017

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Für die Mitglieder von HDN und HDNA stehen sowohl die aktuelle Ausgabe des JOURNALs als auch unser umfassendes Archiv im geschützten Mitgliederbereich auf den Seiten von HDN bzw. HDNA zum Download bereit. Sollten Sie kein Mitglied der vorgenannten Gemeinschaften, jedoch Kunde der VVE sein, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Leseprobe Journal

Besser informiert durch das Journal – durch das monatlich erscheinende „HDN/HDNA/VVE-JOURNAL – Informationen für unsere Mitglieder“ erhalten Sie viele interessante Informationen über HDN, HDNA, VVE und die Mitglieder. Zudem wird über die aktuelle Rechtsprechung berichtet, die für die Regulierung der Schadenfälle aus dem Bereich des ÖPNV und der Versorgungsunternehmen von besonderer Bedeutung ist. Fachaufsätze zu speziellen Problemen und aktuellen Themen des Personennahverkehrs, der Versorgungsbetriebe sowie der Versicherungswirtschaft runden das Angebot ab.

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